QUALITÄTSKRITERIEN IM INTERNET - Technik und Recht

QUALITÄTSKRITERIEN IM INTERNET - Technik und Recht

Die vierte und letzte Kategorie die, die Studie untersucht hat, ist die der Technischen und Rechtlichen Rahmenbedingungen und steht mit der Kategorie Usability auf einer Stufe größter Priorität.

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Ausgewählte Ergebnisse Technik & Recht

Die vierte und letzte Kategorie scheint mit lediglich sieben Kriterien weniger relevant, die einzelnen Aspekte sind aber sehr elementar. Zum einen gilt es, ein Online-Angebot technisch voll funktionsfähig online zur Verfügung zu stellen und einen möglichst barrierefreien Zugang zu gewähren. Und dies obwohl das breite Spektrum an Nutzergruppen mit unterschiedlichsten technischen Plattformen ins Internet gehen und dabei diverse Browservarianten und unterschiedliche Betriebssysteme benutzen. Zum Anderen mussten die vom Gesetzgeber definierten Auflagen eindeutig erfüllt werden. (Weitere Kriterien sowie detailliertere Erklärungen finden Sie unter Kriterien zu Technik & Recht)
Grafik der Top Ten der Ladezeiten
Großansicht Die 10 Schnellsten bei den Ladezeiten.

Ladezeiten

Der Ladezeiten-Check der einzelnen Online-Angebote zeigt, wie schnell sich die Seite aufbaut und der Nutzer die Informationen abrufen kann. Es zeigt sich, dass dieses Kriterium gerade bei den mitgliederschwachen Anbietern erfüllt werden konnte und die Ladezeit bei unter fünf Sekunden lag. 17 Kassenvertreter(81 %) erreichten die Mindestanforderung von drei Punkten.
71 Prozent (15 Kassen) lagen sogar bei über fünf Punkten und lediglich vier (19 %) erfüllten die Mindestanforderungen nicht. Ein Mitglied der großen Kassenverbände lag bei einer Ladezeit jenseits von 25 Sekunden und erhielt dafür die Punktzahl null.

Grafik zur Barrierefreiheit
Großansicht 81Prozent der Krankenkassen im Netz waren nicht barrierefrei.

Barrierefreiheit

Das Gesetz zur Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) tritt ab 01.01.06 in Kraft und gilt zunächst für sog. "Träger der öffentlichen Gewalt", also Behörden der Bundesverwaltung sowie Landesverwaltungen, die Bundesrecht ausüben. Hinzu kommen bundesunmittelbare Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts. Diese Institutionen müssen ihre Online-Angebote bis spätestens zum 31.12.05 barrierefrei umsetzen. Hierzu gehört auch ca. die Hälfte aller gesetzlichen Karnkenkassen.

Nach Durchführung der Studie musste festgestellt werden, dass ca. ein Jahr vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung 81 Prozent (17 Krankenkassen) auch nur einen Teil der BITV-Richtlinien erfüllten, noch über Barrierefreiheit informieren. Lediglich vier Kranklenkassen (19 Prozent) erfüllten die Standard-Vorgaben (3-5 Punkte). Sicherlich haben drei Monate vor dem Stichtag einige der untersuchten Krankenkassen nachgezogen und ihre Online-Angebote entsprechend optimiert. Der Stand zum Untersuchungszeitpunkt stellte sich aber sehr ungenügend dar.


Grafik zum Impressum
Großansicht Das Impressum konnte bei 81 Prozent der Kassen von der Startseite erreicht werden.

Impressum

Ein wichtiges rechtliches Kriterium ist die Vollständigkeit sowie Erreichbarkeit bzw. Positionierung des Impressums, das in jedem Online-Angebot gesondert auf der Startseite ausgewiesen sein sollte. Ist dies nicht der Fall, kann dies unter Umständen zu rechtlichen Konsequenzen führen. Gleiches gilt, wenn innerhalb des Impressums nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen aufgeführt werden.

Diese Vorgabe hatten immerhin 81 Prozent der Kassen (17) erfüllt und immerhin 19 Prozent (4) erreichten die Mindestanforderungen nicht. Bei diesen vier Kassen konnte das Impressum erst über Umwege aufgerufen werden.