Das Gesetz zur Barrierefreien Informationstechnik Verordnung (BITV) tritt ab 01.01.06 in Kraft und gilt zunächst für sog. "Träger der öffentlichen Gewalt", also Behörden der Bundesverwaltung sowie Landesverwaltungen, die Bundesrecht ausüben. Hinzu kommen bundesunmittelbare Körperschaften sowie Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts. Diese Institutionen müssen ihre Online-Angebote bis spätestens zum 31.12.05 barrierefrei umsetzen. Hierzu gehört auch ca. die Hälfte aller gesetzlichen Karnkenkassen.
Nach Durchführung der Studie musste festgestellt werden, dass ca. ein Jahr vor dem Inkrafttreten der gesetzlichen Verordnung 81 Prozent (17 Krankenkassen) auch nur einen Teil der BITV-Richtlinien erfüllten, noch über Barrierefreiheit informieren. Lediglich vier Kranklenkassen (19 Prozent) erfüllten die Standard-Vorgaben (3-5 Punkte). Sicherlich haben drei Monate vor dem Stichtag einige der untersuchten Krankenkassen nachgezogen und ihre Online-Angebote entsprechend optimiert. Der Stand zum Untersuchungszeitpunkt stellte sich aber sehr ungenügend dar.